Clown mit Teetasse

Anträge und Richtlinien Kulturförderung

Die Stadt Aalen fördert die kulturtreibenden Einrichtungen gemäß den Kulturförderrichtlinien vom 13.01.2021. Auch für das Jahr 2026 können ortsansässige Vereine und Vereinigungen der Bereiche Musik, Tanz, Literatur/Theater, Kunst sowie Traditionspflege und Folklore Fördermittel beantragen.

Bitte füllen Sie die entsprechenden Online-Formulare aus. 

Die Anträge auf laufende Kulturförderung und Instrumenten-/Uniformbeschaffung und -reparatur müssen bis spätestens 30. Juni 2026 eingegangen sein, um für eine Förderung in diesem Jahr berücksichtigt zu werden.

Bitte beachten Sie die datenschutzrechtlichen Hinweise.