Auf dem Bild ist ein Leuchtstern an einem Tannenzweig zu sehen.

Reichsstädter Advent Entgeltordnung für den Reichsstädter Advent

Der Aalener Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. September 2024 eine Gebührenordnung für den Reichsstädter Advent beschlossen.

1) Standbetreiber / Marktbeschicker

Standgröße im aufgebauten Zustand: bis 10 m² bis 20 m² bis 30 m" bis 40 m² bis 50 m²
Waren/allg. Verkauf 500 900 1.300 1.700 2.100
nur Getränkeausschank 2.500 3.000 3.500 4.000 4.500
Süßwaren/süße Spezialitäten einschl. Getränkeausschank 2.300 2.800 3.300 3.800 4.300
Gastronomie/Imbiss einschl. Getränkeausschank 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000
nur Gastronomie/Imbiss 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500
nur Süßwaren 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000

Fahrgeschäfte je m² 50
Unterstände je m² 50

Die Abrechnung der Standgebühren erfolgt je Hütte bzw. Stand. Alle Preise verstehen sich in EURO und beinhalten keine Umsatzsteuer.

Die Strom- und Wasseranschlussmöglichkeit wird durch die Stadtwerke Aalen bereitgestellt. Die pauschalen Kosten für diese Bereitstellung werden vom Veranstalter anteilig auf die Anschlussnehmer umgelegt. Der Strom- und Wasserverbrauch wird mit dem gängigen Strom-/Wasserpreis an die Anschlussnehmer abgerechnet.

2) Städtische Hütten

Schulen, Kindergärten, Vereine, Institutionen und Organisationen (keine polit. oder religiösen), Kunsthandwerk

Tagesmietpreis Mo-Do 20
Tagesmietpreis Fr-So 30

Alle Preise verstehen sich in EURO und beinhalten keine Umsatzsteuer.

Alle Nebenkosten sind im Preis enthalten.

Stadt Aalen, 17.10.2024