Auf dem Bild ist ein Leuchtstern an einem Tannenzweig zu sehen.

Reichsstädter Advent Gebührenordnung für den Reichsstädter Advent

Der Gemeinderat der Stadt Aalen hat am 25. April 2024 die Durchführung eines Weihnachtsmarktes unter städtischer Regie zugestimmt. Das vorweihnachtliche Ambiente, das Kulturprogramm, Handwerk und Kunsthandwerk sowie Beiträge von Schulen und Vereinen sollen gestärkt werden.

Der „Reichsstädter Advent“ wird als ein Spezialmarkt nach § 68 GewO festgesetzt, die Zulassung erfolgt nach § 70 GewO. Für den „Reichsstädter Advent“ finden § 1 bis 10 der Marktsatzung der Stadt Aalen Anwendung, mit Ausnahme von § 2 Abs (4) und Abs. (7) Punkte 2. und 4 und Abs. (8); § 5 Abs (1) bis (3) und (5), § 6 Abs. (1).

Marktbereich

Der „Reichsstädter Advent“ findet in der Regel am Spritzenhausplatz und den anliegenden Straßenzügen statt. (Beinstraße, Löwenstraße, Spitalstraße)

Marktzeit

Der „Reichsstädter Advent“ ist in der Regel am Mittwoch vor dem ersten Advent bis zum 22. Dezember täglich ab 11 Uhr und Sonntag bis Mittwoch bis 20 Uhr sowie Donnerstag bis Samstag bis 21 Uhr geöffnet.

Warenangebot

Auf dem „Reichsstädter Advent“ dürfen gem. § 68 Abs. 1 GewO nur bestimmte Waren angeboten werden, die sich dem Grundcharakter eines Weihnachtsmarktes zuordnen lassen. Der Ausschank von Branntwein oder branntweinhaltiger Getränke ist untersagt.

In den städtischen Hütten wird kein Glühwein ausgeschenkt.

Standgebühren

Für die Teilnahme am „Reichsstädter Advent“ werden Standgebühren erhoben. Die Abrechnung erfolgt pro Marktstand. Die Gebühren berechnen sich entsprechend des Flächenbedarfs (in m²) des jeweiligen Marktstandes und sind vom jeweiligen Warensortiment bzw. Angebot abhängig: (vgl. Beschluss Gemeinderat v. 26.09.2024; 25. 06.2026).

A) Standgebühren "Reichsstädter Advent" für die Marktbeschicker ab 1.7.2026

Standgröße im aufgebauten Zustand: bis 10 m² bis 20 m² bis 30 m" bis 40 m² bis 50 m²
Waren/allg. Verkauf 520 € 940 € 1.360 € 1.775 € 2.195 €
nur Getränkeausschank 2.610 € 3.135 € 3.655 € 4.180 € 4.700 €
Süßwaren/süße Spezialitäten einschl. Getränkeausschank 2.400 € 2.925 € 3.445 € 3.970 € 4.490 €
Gastronomie/Imbiss einschl. Getränkeausschank 2.090 € 2.610 € 3.135 € 3.655 € 4.180 €
nur Gastronomie/Imbiss 1.565 € 2.090 € 2.610 € 3.135 € 3.655 €
nur Süßwaren 1.045 € 1.565 € 2.090 € 2.610 € 3.135 €

Fahrgeschäfte je m² 52 €
Unterstände je m² 52 €

Wasser- und Stromanschlüsse

Die Stadtwerke Aalen GmbH stellen bei Bedarf pro Markstand Strom- und Wasseranschlüsse bereit. Die Bereitstellungskosten werden durch die Stadt Aalen anteilig den Anschlussnehmern in Rechnung gestellt. Der Strom- und Wasserverbrauch wird durch die Stadtwerke bzw. die Stadt Aalen zum geltenden Verbrauchspreis pro Anschlussnehmer abgerechnet.

B) Standgebühren für die Anmietung der städtischen Hütten

Mit dem Ziel das kunsthandwerkliche Angebot zu stärken und auch privaten nicht gewerblichen Initiativen eine Marktteilnahme zu ermöglichen, können sechs städtische Hütten tageweise angemietet werden. Die Hütten sind weihnachtlich gestaltet und verfügen über ein Handwaschbecken, Verkaufstheken und eine Warenpräsentationsfläche und werden zur sofortigen Nutzung bereitgestellt.

Gebühren bei Anmietung durch Schulen, Kindergärten, Vereine, Institutionen und Organisationen (keine polit. oder religiösen), Kunsthandwerk (seit 24.09.2024)

Tagesmietpreis Mo-Do 20
Tagesmietpreis Fr-So 30

Um eine volle Auslastung der Hütten zu gewährleisten, ist – sofern keine nichtgewerblichen Nutzer anfragen – auch eine gewerbliche Nutzung gestattet. Diese Nutzung ist ausschließlich auf ACA-Mitglieder (Aalen City aktiv e.V.) beschränkt. 

Gebühren bei Anmietung durch ACA-Mitglieder (seit 1.7.2026)

Tagesmietpreis Mo-Do 30

Die Preise beinhalten keine Umsatzsteuer. Alle Nebenkosten für die städtischen Hütten sind im Preis enthalten.

   

Stadt Aalen, 01.07.2026