Der Aalener Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. September 2024 eine Gebührenordnung für den Reichsstädter Advent beschlossen.
Standgröße im aufgebauten Zustand: | bis 10 m² | bis 20 m² | bis 30 m" | bis 40 m² | bis 50 m² |
Waren/allg. Verkauf | 500 | 900 | 1.300 | 1.700 | 2.100 |
nur Getränkeausschank | 2.500 | 3.000 | 3.500 | 4.000 | 4.500 |
Süßwaren/süße Spezialitäten einschl. Getränkeausschank | 2.300 | 2.800 | 3.300 | 3.800 | 4.300 |
Gastronomie/Imbiss einschl. Getränkeausschank | 2.000 | 2.500 | 3.000 | 3.500 | 4.000 |
nur Gastronomie/Imbiss | 1.500 | 2.000 | 2.500 | 3.000 | 3.500 |
nur Süßwaren | 1.000 | 1.500 | 2.000 | 2.500 | 3.000 |
Fahrgeschäfte je m² | 50 |
Unterstände je m² | 50 |
Die Abrechnung der Standgebühren erfolgt je Hütte bzw. Stand. Alle Preise verstehen sich in EURO und beinhalten keine Umsatzsteuer.
Die Strom- und Wasseranschlussmöglichkeit wird durch die Stadtwerke Aalen bereitgestellt. Die pauschalen Kosten für diese Bereitstellung werden vom Veranstalter anteilig auf die Anschlussnehmer umgelegt. Der Strom- und Wasserverbrauch wird mit dem gängigen Strom-/Wasserpreis an die Anschlussnehmer abgerechnet.
Schulen, Kindergärten, Vereine, Institutionen und Organisationen (keine polit. oder religiösen), Kunsthandwerk
Tagesmietpreis Mo-Do | 20 |
Tagesmietpreis Fr-So | 30 |
Alle Preise verstehen sich in EURO und beinhalten keine Umsatzsteuer.
Alle Nebenkosten sind im Preis enthalten.
Stadt Aalen, 17.10.2024