Wir freuen uns, dass Sie mit Ihrem Stand und Ihren Angeboten das Fest mitgestalten. Uns allen ist wichtig, dass viele Besucher*innen in die Innenstadt von Aalen kommen, um die Feste zu genießen.
Damit das Fest für alle Teilnehmer*innen möglichst ohne technische Probleme und nachhaltig ablaufen kann, müssen gesetzliche Sicherheitsvorschriften eingehalten und weitere Dinge beachtet werden. In der historischen Innenstadt ist wegen der vielen Fachwerkhäuser der Brandschutz sehr wichtig. Außerdem gilt es, die Umwelt zu schonen und Müll zu vermeiden.
Um diese Ziele zu erreichen, haben wir für Sie die Bedingungen für die Teilnahme an den Festen zusammengefasst.
Die Stände werden vor Inbetriebnahme überprüft. Sollten Verstöße oder Mängel festgestellt werden, müssen die Weisungen der Polizei, der Feuerwehr und der Stadtverwaltung sofort befolgt werden.
Bitte beachten Sie, dass für die Genehmigungen, die Ämter der Stadt- und Kreisverwaltung zuständig sind.
“Die Spielregeln für unsere Straßenfeste”
In Verkaufsständen und -hütten dürfen nur maximal 2 Anlagen mit jeweils einer 11 kg schweren Gasflasche betrieben werden.
Nur auf formlosen Antrag beim Kulturamt und nach Genehmigung sind im Einzelfall bei Imbissständen insgesamt maximal 4 Gebrauchsflaschen + 2 angeschlossene Reservekochsystemen zulässig.
Sie verpflichten sich zur Einhaltung der o. g. Punkte. Die Haftung für Schäden durch unsachgemäßen Umgang mit Flüssiggas liegt beim Standbetreiber.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: ASI 8.04 „Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten sowie in stationären Betrieben“
Alle Informationen und Vorschriften zum Umgang mit Lebensmitteln auf Stadtfesten finden Sie auf der Website des Landratsamts zum Download.
LEBENSMITTEL AUF VEREINS- UND STRAßENFESTEN
Die Infobroschüre ist in mehreren Sprachen verfügbar.
Sie benötien eine gültige Gestattung „gemäß § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes (GastG) wieder der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft“
Diese erhalten Sie vom Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung.
Als ständiger Gastrobetrieb benötigen Sie für Straßenfeste zusätzlich die „ Gaststättenerlaubs - Ergänzungsverfügung-“. Diese erhalten Sie ebenfalls vom Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung.
Bei den Reichsstädter Tagen darf nur in Aalen hergestelltes Bier an den Festständen verkauft werden. Ausgenommen sind Aalener Gastronomiebetriebe. Ebenfalls können Ausnahmen aufgrund von besonderen Gegebenheiten (wie beispielsweise die Pflege städtepartnerschaftlichen Beziehungen) genehmigt werden. Diese Ausnahmen sind vorab beim Kulturamt formlos zu beantragen.